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Vergütung für digitale Semesterapparate: Hochschulrektoren, Kultusminister und VG Wort versprechen Lösung vor Jahresende

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Foto: UHH/Kranz

Die Hochschulrektorenkonferenz, die Kultusministerkonferenz und die Interessenvertretung VG Wort haben mitgeteilt, noch vor Jahresende einen gemeinsamen Lösungsvorschlag für die Handhabung des Urheberrechts im Kontext der Lehre an Hochschulen vorzulegen. Anders als zuletzt zu befürchten war, dürften Lehrende ihren Studierenden demnach auch über den Jahreswechsel 2016/2017 hinaus gemäß § 52a UrhG kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen auf einer Lernplattform bereitstellen können. Und das, ohne den Mehraufwand einer Einzelerfassung ihrer Digitalisate fürchten zu müssen. Weitere Informationen samt einer Auflistung dessen, was auch dann erlaubt ist, wenn bis Ende 2016 nun doch keine Einigung erzielt werden sollte, finden Sie im Blog der Stabi. Für Fragen zur Rechtslage hat die Stabi obendrein eine Mailadresse eingerichtet: 52a-urhg@sub.uni-hamburg.de


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